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Empfang an der Kirchentür mit Gebet, Taufspender: Pfarrer Richard Hansl
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12.05.2025

Taufpaten - Begleiter für ein ganzes Leben

Taufpate oder Taufpatin zu sein ist heute nicht mehr nur ein ehrenvolles Amt, sondern – im Idealfall – die wunderbare, verantwortungsvolle und lohnenswerte Aufgabe, einen Menschen sein ganzes Leben lang zu begleiten. In religiösen Belangen. Aber auch darüber hinaus.

Möchtest du der Taufpate unseres Kindes sein?“ Kaum jemand, der sich nach dieser Frage nicht geehrt fühlt, sich nicht freut, der nicht von Herzen gerne „Ja“ sagt.

 

Mit strahlendem Gesicht feiert man dann als Taufpate die Taufe mit, hält das Kind, lächelt gemeinsam mit den Eltern in die Kameras, die das Ereignis für das Familienalbum festhalten.


Und dann? Wie können Paten ihre Rolle heute nach der Tauffeier ausfüllen? Was wird von ihnen erwartet? Und was können sie leisten?


Mutter und  Vater „in Gott“

Klar ist, dass sich das Verständnis des Patenamtes im Laufe der letzten Jahrhunderte verändert hat. Von der „Godl“ und dem „Göd“ wurde früher eine tiefe Verankerung im Glauben und damit einhergehend eine intensive religiöse Begleitung der Taufkinder erwartet – was sich auch schon in der Bezeichnung „Godl“ und „Göd“ zeigt, die auf das althochdeutsche „godfater“ und „godmuoter“ zurückgehen. Wörtlich übersetzt bedeutet das „Vater in Gott“ und „Mutter in Gott“.


Die „Godl“ und der „Göd“ waren meist Respektspersonen – von den Eltern ausgewählt, damit das Kind in Notfällen – materiell wie religiös – versorgt wäre. Im Falle des Ablebens der Eltern etwa übernahmen „Godl“ und „Göd“ selbstverständlich die Vormundschaft für das Kind.

 

Zu Ostern war es üblich – und ist es in vielen Gegenden Österreichs bis heute noch – den Taufkindern ein „Osterkipferl“ zu schenken, zu Allerheiligen einen „Allerheiligenstriezel“ – oft mit einem kleineren Geldbetrag versehen.

 

Selbstverständlich waren die Taufpaten Teil der großen Feste im Leben ihrer Patenkinder – den runden Geburtstagen, der Erstkommunion, der Firmung. Bei der Hochzeit hatten „Godl“ und „Göd“ meist sogar einen bestimmten Sitzplatz an der Tafel.


Stichwort Laienbeteiligung

Auch heute noch weist die Kirche den Taufpaten natürlich eine religiöse Verantwortung für das Kind zu. Sie sollen es in seinem Christsein unterstützen und durch ihre Lebensweise selbst Vorbild im Christsein sein.

 

Genau genommen gehört das Patenamt, so wie die katholische Kirche es versteht, damit zu den wichtigsten Aufgaben, die Laien übernehmen können.

 

Bezugspersonen

Das Patenamt, so wie es heute gelebt wird, umfasst aber dazu noch einen anderen Aspekt. „Paten sind nicht nur spirituelle Begleiter und Versorger in Not; sie sind Begleiter für ihre Patenkinder in allen Lebenslagen.

 

In den Vordergrund der Patenschaft ist in den letzten Jahren die persönliche Beziehung, die Pate und Patenkind miteinander haben, getreten. Paten sind neben den Eltern oft die wichtigsten Bezugspersonen eines Kindes“, sagt Friederike Dostal.

 

Taufkindbeziehungen können – auch gefördert durch die Eltern – sehr stark sein. „Sie sind auch im Gegensatz zu früher oft keine Einbahnstraße vom Paten zum Kind, sondern – vor allem, wenn die Kinder älter werden – ein wechselseitiges Unterstützen, wechselseitiges Für-einander-Dasein.“


Unterstützer auch für die Eltern

Taufpaten seien in diesem modernen Verständnis des Patenamtes aber nicht nur Wegbegleiter und Unterstützer für ihre Patenkinder, sagt Friederike Dostal. Sie sind auch Unterstützer der Eltern. „In vielen Pfarren und bei vielen Taufen drückt sich das auch im Ablauf der Taufe aus. Nicht mehr der Taufpate hält das Kind über das Becken, sondern die Eltern – und die Paten stehen neben ihnen“, sagt Friederike Dostal.


Das sei durchwegs stimmig, denn es zeige, dass die Eltern die Hauptverantwortung haben – „sie wollen die Taufe für ihr Kind“ – die Paten aber gewillt sind, auch an ihrer Seite zu stehen.


Wer darf Pate sein?

Bleibt die Frage, wer eigentlich Taufpate sein darf? Wer Pate eines katholischen Kindes sein möchte, muss katholisch sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. „Das natürlich deshalb, weil die Kirche den Paten ja immer noch die Aufgabe zuweist, das Kind religiös zu begleiten. Wie sollten sie das machen, wenn sie selbst mit dem Glauben nichts mehr zu tun haben?“ so Friederike Dostal.


Außerdem sollten Paten das 16. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht der Vater oder die Mutter des Täuflings sein. Darüber hinaus sollten sie gefirmt sein; bei Erwachsenentaufen, bei denen ja auch die Firmung gespendet wird, ist das jedenfalls Voraussetzung.

 
Andrea Harringer